COVID-19 · Aktuelle Informationen
02.03.2021 – EINGESCHRÄNKTER SALON-BETRIEB
Lesezeit 2 Minuten Wiederöffnung ab 2. März 2021 – Eingeschränkter Salon-Betrieb unter Auflagen. Bereits vorab vereinbarte Termine behalten ihre Gültigkeit. Für Termine und den Zutritt zum Salon gelten Bestimmungen: TERMINVERGABE: 07321/48 08 155 Nur telefonisch zu den Salonzeiten (nicht im Salon) Kein Betreten des Salons ohne Termin BEI TERMINEN: Maskentragepflicht bei allen Terminen* Hände desinfizieren nach Betreten des Salons 1,5 m Abstandsregel zu anderen Personen einhalten ZUR BEACHTUNG: Kein Wartebereich – bitte pünktlich sein Keine Begleitung zum Termin Kein Händeschütteln oder Umarmungen Keine Trockenhaarschnitte Keine Behandlungen im Gesicht Kein Zutritt bei Anzeichen einer Infektion oder Atemwegsvorerkrankungen Der derzeitige Salon-Betrieb erfolgt unter Einhaltung der oben genannten Auflagen und Vorgaben – immer in Abhängigkeit von etwaigen Entscheidungen der Landesregierung Baden-Württemberg. Wir möchten uns ausdrücklich für die Einschränkungen, bedingt durch die aktuelle Situation, entschuldigen. Wir werden dadurch leider nicht jeden Terminwunsch erfüllen können. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist jedoch im Hinblick auf die Gesundheit und Unversehrtheit aller Kunden sowie Mitarbeiter zwingend erforderlich. Dankeschön. *In Baden-Württemberg gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Maskentragepflicht u.a. für alle Geschäfte und den ÖPNV.
Service-Informationen für Baden-Württemberg
Benachrichtigungen zu freien Impfterminen via Telegram Messenger in Echtzeit: impftermineHDHimpftermineAAimpftermineGPimpftermineUlm **Vergabe von Impfterminen z.B. für das Kreisimpfzentrum (KIZ) Heidenheim erst wieder bei ausreichender Impfstoffverfügbarkeit. Eine Impfung ist nur mit Termin möglich. Es ist nicht möglich vor Ort im Impfzentrum einen Termin zu vereinbaren. Impfplan Stufe 1 (von 6)
Quelle: STIKO Ständige Impfkommission des RKI, Änderungen vorbehalten |
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