COVID-19 · Aktuelle Informationen
31.05.2022 – Ohne Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht
Lesezeit 2 Minuten
Mit der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten ab Dienstag, den 31.05.2022 folgende Regelungen für alle Kundentermine:
Ohne Zugangsbeschränkungen (3G Regel)
Ohne Maskenpflicht
Empfehlung, freiwillig eine Maske zu tragen
Gegenseitige Rücksichtnahme ist wichtig – die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei
Für Termine und den Zutritt zum Salon gelten folgende Empfehlungen: TERMINVERGABE 07321/48 08 155 Bevorzugt telefonisch (zu den Salonzeiten)
BEI TERMINEN Freiwilliges Tragen einer Maske
Hände desinfizieren nach Betreten des Salons
1,5 m Abstand zu anderen Personen einhalten
ZUR BEACHTUNG Kein Zutritt bei Anzeichen einer Infektion oder Atemwegsvorerkrankungen
Corona-Teststationen in Heidenheim Heidenheim
Service-Informationen für Baden-Württemberg
Terminbuchungen nur online. Eine telefonische Terminvereinbarung oder -verlegung ist leider nicht möglich. Für alle "Walk-In"-Impfangebote (ohne Termin) gilt: Wartezeiten möglich sowie keine Impfgarantie. Informationskampagne #dranbleibenBW
Quellen: Landratsamt Heidenheim und Ministerium für Soziales & Integration Ba-Wü. Alle Angaben ohne Gewähr. |
||